Der Erlass des Landes NRW vom 17.03.2020 ist nach wie vor in Kraft; das heißt:
• der Golfplatz muss für jeglichen Spielbetrieb bis auf weiteres geschlossen bleiben!
• Auch private Golfrunden und das Üben auf der Driving Range bleiben somit untersagt!
• Die Gastronomie, die Golfschule und der Shop bleiben ebenfalls geschlossen.
Es bleibt dabei, dass vorerst alle Veranstaltungen bis einschließlich 30.04.2020 -einschließlich der für den 27.04.2020 vorgesehenen Mitgliederversammlung- abgesagt sind.
Unser Sekretariat bleibt vorerst mit reduzierter Öffnungszeit montags bis freitags von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet.
Wir stehen Ihnen unter der bekannten Rufnummer auch für Fragen gerne zur Verfügung.
Sofern sich Änderungen ergeben, werden wir selbstverständlich schnellstmöglich informieren.
Wir hoffen, dass sich die Situation bald wieder bessert und bitte bleiben Sie gesund!