Immer aktuell informiert mit dem Newsletter von Golf-Club Kürten.

Mitgliederinformation

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Sehr geehrte Mitglieder, 

auch in Zeiten von COVID-19 möchten wir Sie über die aktuellen Geschehnisse in unserem Club informieren.

Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um diesen Newsletter zu lesen.

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund! 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team vom Golf-Club Kürten

Bald geht es wieder los!

Liebe Mitglieder, liebe Gäste,  

  

die aktuell gültige Verordnung der Landesregierung NRW vom 16.04.2020 zum Thema „Sportbetrieb“ regelt:   

(3) Untersagt sind jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen.

Die Vorschrift gilt bis zum Ablauf des 03. Mai 2020.

   

Damit bleibt es zunächst bei der Sperrung der Golfplätze.

  

Sie wissen vermutlich aus den Medien, dass für den 30. April die nächste Kanzler-/ Ministerpräsidenten-Runde geplant ist.  

Dann haben Sie wohl auch mitbekommen, dass die Kanzlerin an diesem Termin nicht -wie wir gehofft haben- über weitere Lockerungen reden will, sondern erst am 6. Mai.

   

Ob sich die Länder, in denen Golf noch nicht freigegeben ist, dadurch davon abhalten lassen, eigene Regelungen zu treffen, ist völlig offen.

Wir können da nur abwarten.

   

Abwarten alleine tun wir aber nicht!

Während des Abwartens bereiten wir uns schon auf die Öffnung vor – sonst überrascht uns nachher eine Öffnungsentscheidung, und wir hätten nichts vorbereitet.

Weil die Länder Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Brandenburg die Golfplätze bereits „entsperrt“ haben, rechnen wir damit, dass diese Öffnung auch für NRW zeitnah kommen wird.

Warten wir ab, ob sie nun am 4. Mai oder vielleicht erst am 11. Mai kommen wird.

   

Wir wollen Sie in jedem Fall jetzt schon informieren, welche Vorbereitungen wir getroffen haben und auf was Sie sich einstellen müssen.

Hierbei haben wir die aktuell gültigen Vorgaben der Golfverbände und der Landesregierungen, bei den die Golfplätze bereits offen sind, berücksichtigt.

Einfach Golf spielen? Nur mit Startzeit!

Startzeiten vergeben wir im 8 Minuten-Abstand von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

    

Gespielt werden darf nur in Zweierflights!

    

Für Buchungen von Einzelspielern können nur begrenzte Kontingente angeboten werden. Nach Möglichkeit werden Einzelspieler mit einem weiteren Einzelspieler ergänzt.

    

Wie kann ich eine Startzeit reservieren?

Die Startzeiten können telefonisch oder persönlich beim Sekretariat täglich zwischen 08:30 und 18:00 Uhr gebucht werden.

Wir haben uns bewusst gegen eine Lösung mit online-Buchungen entschieden, damit wir in jedem Fall auf alle Besonderheiten kurzfristig persönlich reagieren können.

    

Ab wann und für welche Vorlaufzeit kann ich eine Startzeit buchen?

Gebucht werden kann ab Freitag (08:30 Uhr) eine Startzeit für die folgende Woche von Montag bis Sonntag. (Sollte also ab 4. Mai geöffnet werden dürfen, können Sie ab Freitag, 1. Mai, buchen.)

    

Jeder Spieler kann zunächst nur eine Startzeit buchen.

Bei der Buchung müssen beide Spieler des Flights namentlich erfasst werden.

Eine weitere Startzeit kann der Spieler im Anschluss an die gespielte Runde aus den dann noch verfügbaren Startzeiten buchen.

Theoretisch ist es also möglich, dass ein Spieler jeden Tag spielen kann, ab dem 2. Spiel kann er allerdings nur auf die noch verfügbaren Rest-Startzeiten zugreifen.

    

Alle diese Regelungen gelten natürlich für beide Spieler eines Flights – egal, wer bucht und wer mitspielt.

    

Was ist am 1. Mai, wenn eine Öffnungsentscheidung noch nicht feststeht? 

Sie können am 1. Mai für die Woche von Montag, 4. Mai bis Sonntag, 10. Mai, buchen.

Sollte die Golfplatzsperrung in NRW über den 4. Mai fortbestehen, werden die getätigten Reservierungen gelöscht und dasselbe Verfahren geht dann am 8. Mai wieder los.

    

Was machen Spieler, die keine Startzeit haben?

Spieler, die keine Startzeit reserviert haben, können sich nur im Sekretariat erkundigen, ob und wann es noch eine freie Startzeit gibt. (Nach den Erfahrungen der Clubs mit den schon offenen Plätzen ist hiermit allerdings kaum zu rechnen.)

   

Also besser: In jedem Fall vorher anrufen!!

Welche Regeln gelten für Ankunft und Abfahrt und für den Spielbetrieb?

Um die 2-Meter-Abstandregel konsequent einhalten zu können, müssen wir den Zugang zum Sekretariat entsprechend steuern.

Das werden wir durch entsprechende Absperrungen und Hinweise regeln.

Ins Sekretariat selbst darf immer nur ein Spieler; der nächste muss draußen -im 2-Meter-Abstand- warten.

   

Beachten Sie bitte die Maskenpflicht im Sekretariat!

   

Zur Vermeidung von Staus in diesem Bereich halten wir es für sinnvoll, frühestens 20 Minuten vor Startzeit am Club zu erscheinen und möglichst 20 Minuten nach Beendigung der Runde den Clubbereich zu verlassen.

Besonderheiten beim Spielbetrieb:

Am Sekretariat gehen die Spieler in der Reihenfolge ihrer Startzeiten zu den 1. Abschlägen des 18-Loch-Platzes oder des Kurzplatzes.

Der Zutritt ist erst 8 Minuten vor der gebuchten Startzeit möglich.

    

Puttinggreen und Chippinggreen sind für die Spieler vor ihrer Startzeit zum Einspielen nutzbar – nicht für Trainierende, für die das Puttinggreen am 2. Grün des Kurzplatzes zur Verfügung steht.

    

Die Driving Range ist offen, aber mit reduziertem Platzangebot und unter Berücksichtigung der 2-Meter-Abstandsregel.

Im Rangegebäude dürfen sich -außer dem Trainerbereich- zeitgleich nur maximal 4 Personen aufhalten; weitere müssen draußen warten oder auf die Außenabschläge ausweichen.

    

Für den Spielbetrieb machen wir möglichst wenig Einschränkungen. Wir müssen die Bunkerharken entfernen – zur Vermeidung der Kontaktflächenrisiken. Ebnen Sie bitte den Bunker soweit möglich mit dem Schläger oder den Schuhen ein bzw. entfernen Sie bitte die gröbsten Unebenheiten.

Aus demselben Grund ist das Bedienen des Fahnenstocks untersagt. Die Fahne bleibt also immer stehen – auch beim Ball rausholen.

    

Zur Realisierung der 8-Minuten-Startzeiten ist zügiges Spiel zwingend, lassen Sie gegebenenfalls auch durchspielen.

    

Es ist ausdrücklich verboten, an irgendeinem Loch auf dem Platz einzusteigen, selbst wenn es einmal eine Lücke zwischen 2 Flights geben sollte – also insbesondere keine Starts von Tee 6, Tee 10, Tee 13. Auch auf dem Kurzplatz ausschließlich Starts von Tee 1.

Was ist mit Toiletten, Umkleiden und Duschen?

Umkleiden und Duschen müssen wir geschlossen halten.

Die Toiletten sind offen.

Bitte achten Sie selbst auch auf Hygiene und Sauberkeit, unabhängig davon, dass wir die Toiletten täglich reinigen.

Bei Benutzung der Toiletten im Clubhaus berücksichtigen Sie bitte unsere Hinweisschilder, denn es ist nicht einfach, den 2-Meter-Abstand einzuhalten.

   

Aus diesem Grund besteht im Clubhaus ebenfalls Maskenpflicht.

   

Die Toiletten an der 9 wollen wir nur für die Spieler zugänglich halten; deshalb werden wir die Türe dort so vorbereiten, dass Sie diese mit dem gleichen Schlüssel öffnen können, den Sie auch z.B. für die Caddyhallen einsetzen.

Sollten Sie diesen Schlüssel noch nicht besitzen, erhalten sie diesen im Sekretariat gegen ein Pfand in Höhe von 20,45 €.

Darf ich ein Cart benutzen?

Carts werden für das Spiel auf dem Platz erlaubt.

Die Nutzung ist auf eine Person pro Cart beschränkt.

Die Carts werden vor der Nutzung desinfiziert.

    

Shuttle-Carts zur Range können wir vorerst leider nicht anbieten.

Freiwillige als Marshal gesucht!

Damit auch auf der Runde alles gut und flüssig vonstattengeht, werden ab und an Marshals über den Platz fahren und das Spielgeschehen kontrollieren.

Sofern Sie sich bereit erklären möchten, auch einmal (oder auch gerne regelmäßig) als Marshal auf dem Platz unterwegs zu sein, melden Sie sich gerne im Sekretariat.

Wir nehmen Sie gerne in unsere Liste auf.  

Gibt es eine Strafe bei Nichtbefolgung der aufgestellten Regularien?

Wir freuen uns alle darüber, wieder Golf spielen zu dürfen.

Wir alle sind auch dafür verantwortlich, dass wir die Auflagen einhalten und so den weiteren Spielbetrieb gewährleisten.

Sollten sich einzelne Spieler nicht an die Regularien und Auflagen halten, kann dies im schlimmsten Fall zu einer erneuten Schließung des Spielbetriebs führen.

    

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus diesem Grund Verstöße konsequent verfolgen und diese (ohne vorherige Ermahnung!) mit einer Platzsperre von 14 Tagen versehen werden.

Golf-Club Kürten e.V. Berghöhe

Johannesberg 13
51515 Kürten

Mail info@gckuerten.de
Telefon 02268 89 89
Fax 02268 30 89

Vereinsregisternummer: AG Köln VR 501835

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