Die neue, ab dem 29.03.2021 geltende, Corona-Schutz-Verordnung NRW bringt für den Golfsport zunächst einmal keine Veränderung.
Das heißt, Golfspielen ist möglich:
Alleine, zu zweit oder auch in Dreier- und Vierer-Flights, sofern es sich um Personen aus maximal 2 Haushalten handelt.
Darüber hinaus regelt die neue Verordnung die sogenannte "Notbremse".
Die Corona-Notbremse setzt für uns ein, wenn für den Rheinisch-Bergischen-Kreis festgestellt wird, dass der 7-Tages-Inzidenzwert an drei Tagen hintereinander über 100 gelegen hat.
Diese Feststellung ist für den Rheinisch-Bergischen-Kreis bis jetzt nicht getroffen worden.
Sobald diese Feststellung getroffen wird, werden wir Sie informieren.
Für diesen Fall ist das Spielen wieder auf maximal einen Haushalt plus 1 Person in einem Flight begrenzt.
Die Notbremse-Regelungen gelten allerdings vom 1. bis 5. April nicht.