Der DGV hat seine Regelungen zum Haftpflichtschutz durch Schäden, die Golfende (lustig, was?) beim Golfspiel verursachen, geändert.
Ab 2022 ist nicht mehr jedes Golfclubmitglied, das auf einer Anlage in Deutschland spielt, automatisch über den DGV haftpflichtversichert.
Ab sofort muss sich jede Golfspielerin und jeder Golfer aktiv für den neuen Haftpflichtschutz „DGV-GolfProtect“ – wenn er/sie ihn wünscht- entscheiden.
Dazu gibt es zwei Optionen:
1. Kostenlos durch eine Einwilligung zur werblichen Ansprache per E-Mail durch den Versicherungspartner HanseMerkur,
2. Gegen Zahlung von 12 € jährlich ohne diese Einwilligung.
Der Versicherungsschutz umfasst in beiden Versionen die persönliche gesetzliche Haftpflicht bei der Ausübung des Golfsports auf einer im DGV organisierten Golfanlage und greift dann, wenn ein Golfspieler auf anderem Wege nicht für Haftpflichtschäden beim Golfsport vorgesorgt hat.Die Selbstbeteiligung je Schadensfall beträgt 500 €.
Es empfiehlt sich, mit Ihrer schon bestehenden Haftpflichtversicherung zu klären, ob diese für den Risikobereich „Golf“ greift.
Die Abwicklung läuft vollständig über die Internetseite www.golf.de/versicherung.