Immer aktuell informiert mit dem Newsletter von Golf-Club Kürten.

Mitgliederinformation

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Sehr geehrte Mitglieder, 

auch in Zeiten von COVID-19 möchten wir Sie über die aktuellen Geschehnisse in unserem Club informieren.

Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um diesen Newsletter zu lesen.

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund! 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team vom Golf-Club Kürten

Aktuelles zu den Einschränkungen aufgrund von COVID-19

Der Erlass des Landes NRW vom 17.03.2020 ist nach wie vor in Kraft; das heißt:

• der Golfplatz muss für jeglichen Spielbetrieb bis auf weiteres geschlossen bleiben!

• Auch private Golfrunden und das Üben auf der Driving Range bleiben somit untersagt!

• Die Gastronomie, die Golfschule und der Shop bleiben ebenfalls geschlossen.

Es bleibt dabei, dass vorerst alle Veranstaltungen bis einschließlich 30.04.2020 -einschließlich der für den 27.04.2020 vorgesehenen Mitgliederversammlung- abgesagt sind.

Unser Sekretariat bleibt vorerst mit reduzierter Öffnungszeit montags bis freitags von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet.

Wir stehen Ihnen unter der bekannten Rufnummer auch für Fragen gerne zur Verfügung.

Sofern sich Änderungen ergeben, werden wir selbstverständlich schnellstmöglich informieren.

Wir hoffen, dass sich die Situation bald wieder bessert und bitte bleiben Sie gesund!

Aktuelle Perspektive für das Golfspiel in Deutschland aus Sicht des DGV

Zu den Fragen aus unserer Mitgliederschaft, wie es denn mit dem Golfspielen in Deutschland weiter geht und welche Position der Deutsche Golfverband gegenüber Bund und Ländern vertritt, haben wir Ihnen nachfolgend die Veröffentlichung vom 06.04.2020 abgedruckt.

"DGV regt Lockerung an:

Individualsport im Freien unter Einbeziehung kontrollierter Ausübung auf Sportstätten soll in absehbarer Zukunft wieder möglich werden.

Mit Schreiben vom heutigen Tage wendet sich der DGV zur Unterstützung des politischen Planungsprozesses an eine große Zahl relevanter Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene (Bundes- und Landesregierungen, Ministerien, Abgeordnete).

Ziel ist es, die besondere Eignung und Bedeutung gerade des Individualsports auf Sportstätten im Freien bei der zu erwartenden Überarbeitung der derzeit geltenden Verordnungen rechtzeitig zu kommunizieren.

Die aktuelle Verordnungslage zur Bewältigung der Corona-Krise gilt zu allermeist bis zum 19. April 2020. Änderungen sind bis dahin mit Sicherheit nicht zu erwarten.

Es ist aber davon auszugehen, dass die maßgeblichen staatlichen Stellen spätestens im Anschluss an die Ostertage mit konkreten Planungen zu angepassten Regelungen für die Zeit nach dem 19. April 2020 beginnen.

Dabei möchten wir mit unserem konkreten Regelungsvorschlag das Augenmerk darauf lenken, was gerade der Individualsport auf Sportstätten im Freien als Teil des gesamten organisierten Sports zur Weiterentwicklung der Bestimmungen beitragen kann.

Uns geht es nicht um eine Sonderregelung für den Golfsport, sondern um das Herausstellen des Nutzens des Individualsports auf Sportstätten im Freien allgemein (worunter auch Golf fällt), wenn er von sachgerechten Regelungen zum konsequenten Gesundheitsschutz begleitet wird."

"Wie ist das mit dem Beitrag?"

Die behördlich verfügte Schließung unserer Golfanlage führt nachvollziehbar zu der Frage, ob sich in Folge dieser Nutzungseinschränkung für unsere Mitglieder der Mitgliedsbeitrag ermäßigt.

Gern möchten wir hierzu im Folgenden informieren:

Im Verein (e. V.) als einem freiwilligen Zusammenschluss von Personen zur Verfolgung eines gemeinsam Zwecks – und so auch in unserem Golfclub – dienen die Mitgliedsbeiträge der Erfüllung aller zu erledigenden Aufgaben, z. B. der Pflege unseres Golfplatzes, der Verwaltungsarbeit der Mitarbeiter, der Mitgliederwerbung, der Jugendarbeit usw. Dem einzelnen Beitrag steht dabei gerade keine bestimmte Einzelleistung, etwa das Recht zum Spiel auf der Anlage, gegenüber, deren nur zeitweises Ausbleiben zur Ermäßigung des Beitrages berechtigt.

Vielmehr sind die von uns allen zu leistenden Beiträge auch dann aufzubringen, wenn einzelne Vereinseinrichtungen zeitweise nicht zur Verfügung stehen. Nicht zuletzt sind wir als Mitglieder – und dies insbesondere in Zeiten wie diesen – „unserem“ Golfclub gegenüber sogar in einer besonderen Verantwortung, mögliche Schäden soweit zumutbar abzuwenden (die Juristen nennen das „vereinsrechtliche Treuepflicht“). Diese umfasst auch die Pflicht zur Bereitstellung notwendiger finanzieller Mittel, ohne die insbesondere notwendige Platzpflege- und Verwaltungsaufgaben nicht wahrgenommen werden können oder ohne die im schlimmsten Fall gar der Fortbestand unseres Vereins gefährdet wäre. Bitte bedenken Sie, dass wir alle – in hoffentlich absehbarer Zeit – dem Golfsport wieder nachgehen und dabei eine dem gewohnten Topzustand entsprechende Anlage vorfinden wollen. Wer, wenn nicht wir Mitglieder, sollte die auch in der Zwischenzeit hierfür erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen?

Hoffen wir gemeinsam, dass das von staatlicher Seite angeordnete Verbot des Sportbetriebs nicht von lange anhaltender Dauer sein wird und die beginnende Hauptsaison noch viele schöne Golftage bereithält.

aktuelle Arbeiten

Wir nutzen die Situation für eine ausgedehnte Platzpflege

Unsere Greenkeeper erledigen zur Zeit vieles, was während des laufenden Spielbetriebs nicht so ohne weiteres möglich ist.

In den letzten Wochen ging es schon super voran:

• Alle Abschläge auf beiden Plätzen sind schon aerifiziert und besandet; der Sand wird aktuell eingeschleppt.

• Nahezu der komplette Platz ist mit dem Vertidrain bearbeitet -das geht nur, wenn keine Spieler auf dem Platz spielen.

• Die Driving Range ist fertig vorbereitet für den Wiederstart.

Greenkeepers Rache !?

Eigentlich sollte ja am vergangenen Sonntag mit „Greenkeepers Rache“ die Turniersaison eröffnet werden.

Das ging nun leider nicht --------- aber wir holen das natürlich nach.

So schön wie auf diesen Bildern vom letzten Jahr wird es dann bestimmt auch wieder! 

Die Ergebnisse vom letzten Jahr:

Brutto Damen

1. Nicole Mnich 15 Pkte.

Brutto Herren

1. Peter Laudenberg 27 Pkte.

Netto A (bis Hcp. 15,0)

1. Ben Schoppeit 34 Pkte.

2. Peter Laudenberg 33 Pkte.

3. Philipp Tißen 31 Pkte.

Netto B (Hcp- 15,1 - 21,7)

1. Sebastian Rada 37 Pkte.

2. Wilfred Lützenkirchen 31 Pkte.

3. Jürgen Sielhorst 31 Pkte.

Netto C (Hcp. ab 21,8)

1. Dr. Hildegard Nöhl 38 Pkte.

2. Guido Theis 35 Pkte.

3. Rainer Land 31 Pkte.

Golf-Club Kürten e.V. Berghöhe

Johannesberg 13
51515 Kürten

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